Mönchengladbach (ots)
Wird es für die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 immer enger? Das Oberlandesgericht Naumburg scheint sich auf der Seite geschädigter Verbraucher zu sehen - und zwar auch bei einem VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 mit einem Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 produziert worden ist!
Bringt das Oberlandesgericht Naumburg nochmals neuen Schwung in den Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG? In einem Beschluss (16.07.2021, Az.: 8 U 1/21 zu Az.: 2 O 457/20 Landgericht Dessau-Roßlau) wird dargelegt, dass der erstinstanzliche Vortrag des geschädigten Verbrauchers substantiiert sei, während die Beklagte diese Argumente nicht erheblich bestritten habe.
Der Kläger hat vorgetragen, die Steuerungssoftware des streitgegenständlichen Vierzylinder-Motors EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde. Nur dann werde eine ausreichende Menge AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, während die Zufuhr im realen Straßenbetrieb gedrosselt werde. Darüber hinaus hat der Kläger...
Mönchengladbach (ots)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Es werden wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt.
Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-17 U 365/20 zu Az.: 18c O 9/19 Landgericht Düsseldorf) einen interessanten Beweisbeschluss verfügt und richtet in dem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt als für Kfz-Zulassungen verantwortliche Bundesbehörde.
"Es soll damit vorrangig geklärt werden, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug Golf VII 2.0 mit einem EA-288-Motor und der Abgasnorm Euro 6 mit vier Zylindern entschieden hat, nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, obwohl das Fahrzeug bei allen Prüfzyklen außer dem Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ kalt den gesetzlichen Grenzwert überschritten hat. Im Falle des RDE-Werts, also des Emissionsausstoßes im Straßenverkehr unter realen Umweltbedingungen,...