Auch der südkoreanische Autohersteller Kia steckt mitten im Diesel-Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte am 28. August 2022 einen Rückruf unter dem Code221026 für über 19.000 Fahrzeuge in Deutschland. Betroffen davon sind die Modelle Sorento und Sportage. Eine fehlerhafte Steckverbindung des elektrischen Zusatzheizers kann zur Brandgefahr führen, so das KBA. Die Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2021 sind auch im Diesel-Abgasskandal verwickelt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte am 28. Juni 2022 Büros des Automobilherstellers Hyundai und dessen Tochter Kia. Der Verdacht: Unzulässige Manipulationen am Abgassystem der Dieselfahrzeuge. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Verbrauchern steht Schadensersatz zu. Die Chancen dafür sind enorm. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.
Staatsanwaltschaft schlägt im Abgasskandal bei Hyundai und Kia zu
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte am 28. Juni 2022 im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie zugeschlagen. Büros des Automobilherstellers Hyundai und seiner Tochter Kia waren unter dem Verdacht unzulässiger Manipulationen...
Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Offenburg hat im Diesel-Abgasskandal die Audi AG zum ersten Mal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung beim von VW zugelieferten Dieselmotor des Typs EA288 verurteilt. Auch dieser Euro 6-Motor enthält nach den Feststellungen des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Das Landgericht Offenburg hat damit Betrugshaftungsklagen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration des Typs EA 288 den Weg weiter geebnet. Das Gericht hat die VW-Tochter Audi AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB verurteilt (Urteil vom 23.06.2020, Az. 3 O 38/18). Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Offenburg die Schädigung des Verbrauchers als erwiesen an. Der Geschädigte darf den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro 6 zurückgeben und erhält im Gegenzug 40.259,22 Euro zuzüglich deliktischer Verzugszinsen. Ihm wird eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist.
"Das ist ein ganz wesentlicher Entwicklungsschritt bei Dieselgate 2.0. Ein...
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