Mönchengladbach (ots)
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Oberlandesgericht Koblenz ein Dieselverfahren gegen die Daimler AG neu verhandeln muss. Das Gericht hat laut BGH den konkreten Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen zunächst als prozessual unbeachtlich angesehen.
Einmal mehr hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Dieselabgasskandal befasst und ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Diesmal waren die Manipulationen an Dieselmotoren der Daimler AG streitgegenständlich. Der 6. Zivilsenat entschied (Urteil vom 13.07.2021, Az.: VI ZR 128/20), dass das Oberlandesgericht Koblenz (Az. VI ZR 128/20) den Fall erneut verhandeln muss.
Der Hintergrund: Der Kläger erwarb im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für den Fahrzeugtyp wurde eine Typgenehmigung nach der Verordnung 715/2007/EG mit der Schadstoffklasse Euro...
Mönchengladbach (ots) Die erstmalige Auseinandersetzung des Bundesgerichtshofs mit dem Daimler-Thermofenster ist ein Paukenschlag im Verbraucherrecht: Die Instanzgerichte müssen nach dem Beschluss zwingend die Argumente der Verbraucher anerkennen und nachprüfen. Alles andere sei eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör.
Der Bundesgerichtshof hat einmal mehr im Dieselskandal im Sinne eines geschädigten Verbrauchers gegen die Daimler AG entschieden (Beschluss vom 19.01.2021, Az.:VI ZR 433/19). Der Kläger hatte am 19. Januar 2012 von der Daimler AG ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI zu einem Kaufpreis von 32.106,20 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM651 der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Der Darstellung des geschädigten Verbrauchers zufolge werde die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen durch das sogenannte Thermofenster reduziert beziehungsweise bei bestimmten Temperaturen völlig abgeschaltet. Dies führe zu einem erheblichen Anstieg der Stickoxidemissionen. Daher sieht der Käufer in der Steuerung...