Presseverteiler Auto News
Berlin (ots) - Im Februar 1959 ging im Raum Düsseldorf der erste Blitzer
Deutschlands an den Start. Das Ziel war klar: Mit der Premiere der
Geschwindigkeitsmessanlage sollten Autofahrer sanktioniert werden, die schneller
fuhren, als die Polizei erlaubt. Dabei standen nicht die Einnahmen von
Bußgeldern mit Mittelpunkt des Interesses, sondern die Unfallprävention auf
deutschen Straßen. Trotzdem sind auch Bußgeldvorwürfe nicht gefeit vor Fehlern.
Warum es sich nach wie vor lohnen kann, Einspruch einzulegen, weiß die Berliner
CODUKA GmbH. Über ihren Online-Service www.geblitzt.de können sich Betroffene
seit 2013 kostenfrei helfen lassen.
Erst 1957 wurde in Deutschland ein innerörtliches Tempolimit von 50 km/h
eingeführt. Blitzer gab es damals nicht. Stattdessen mussten die Beamten die
Geschwindigkeit mit der Stoppuhr oder durch Nachfahren mittels Blick auf den
eigenen Tacho messen. Das erste offizielle Radarmessgerät wurde am 15. Februar
1959 in Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen. Die damaligen Hightech-Wunder
von der Firma Telefunken verbaute man in Polizeifahrzeugen, sodass mobil
geblitzt werden konnte. Fehlerfrei waren die Geräte allerdings nicht -...
Berlin (ots)
Wie das saarländische Innenministerium am gestrigen Donnerstag, den 19. September 2019 bekannt gab, sind die zunächst stillgelegten Blitzer Leivtec XV3 und Poliscan erneut im Einsatz. Warum diese Entscheidung nicht unproblematisch ist, erklärt die Berliner Coduka GmbH. Der Prozessfinanzierer hilft Verkehrsteilnehmern über seinen Online-Service www.geblitzt.de kostenfrei, wenn sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben.
Messungen des Blitzers TraffiStar S 350 von der Firma Jenoptik bleiben gemäß des im Juli dieses Jahres gefällten Urteils des Saarländischen Verfassungsgerichts weiterhin unverwertbar. “Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Eine paradoxe Entscheidung, die vermutlich zugunsten der Einnahmen gefällt wurde”, so Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH. “Schließlich hat man die Messungen des Typs XV3 von Leivtec und des Poliscan Blitzers von Vitronic in Folge des TraffiStar-Urteils als nicht mehr verwertbar eingestuft. Warum die fehlende Rohmessdatenspeicherung bei manchen Geräten weiterhin eine Prüfung von Bußgeldvorwürfen unmöglich machen soll, bei anderen plötzlich nicht mehr, bleibt weiterhin unklar.”
Zudem...