Berlin (ots) Zum 1. April 2022 streicht das Bundesverkehrsministerium (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie.
Künftig wird eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen unabhängig von der Hauptuntersuchung verpflichtend.
Empfehlung des Experten vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG): Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen weiterhin nach jeweils zwei Jahren von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen.
Zum 1. April 2022 streicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie. Künftig ist sie als eine eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) verpflichtend - und zwar nicht nur für Wohnmobile, sondern auch für Wohnwagen. Das BMDV schafft damit eine verlässliche Rechtsgrundlage, die Unsicherheit beseitigt. Denn bereits seit Januar 2020 wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ausgesetzt. Damit entfiel bereits zu diesem Zeitpunkt die Prüfung der Flüssiggasanlage von Wohnmobilen innerhalb der HU.
Dank neuer Rechtsgrundlage: Unabhängige Prüfer können Check...
Berlin (ots) / Die 5,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bislang von der Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente befreit sind, können ebenso wie andere Anspruchsberechtigte ab sofort einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das Kalenderjahr 2022 bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.
Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) alle Patientinnen und Patienten aufmerksam, die ein planbares Einkommen (z.B. eine monatliche Rente) haben und regelmäßige Zuzahlungen (z.B. auf Medikamente gegen chronische Krankheiten) erwarten. Die Befreiungsbescheinigung wird von der Krankenkasse nach Vorauszahlung der erwarteten Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens ausgestellt, wobei auch Freibeträge angerechnet werden. Bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten ist es nur ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind immer zuzahlungsbefreit.
Das Gesundheitsportal www.aponet.de bietet mithilfe seines Zuzahlungsrechners eine schnelle und einfache Möglichkeit, die Belastungsgrenze für das laufende Jahr 2022 zu ermitteln. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern hat zusammen ein monatliches Bruttoeinkommen von...