Trier / Kaiserslautern (ots) Landgericht Kaiserslautern: Schadenersatz gegen Volkswagen besteht auch bei Kauf nach Bekanntwerden des AbgasskandalsAnsprüche verjähren erst Ende 2019
Seit fast vier Jahren ist bekannt, dass die Volkswagen AG in mehreren Millionen Fahrzeugen verbotene Abschalteinrichtungen verbaut hat. Zwischenzeitlich haben nahezu alle deutschen Oberlandesgerichte entschieden, dass der Autokonzern viele Millionen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und den betrogenen Personen hohe Entschädigungssummen zugesprochen. Noch ungeklärt sind drei Fragen, die für Millionen betroffene Diesel-Fahrer von enormer Bedeutung sind:
1. Besteht auch dann ein Schadenersatzanspruch gegen den Autohersteller, wenn das manipulierte Fahrzeug nach Bekanntwerden des Abgasskandal im September 2015 gekauft wurde?
2. Können bestehende Ansprüche auch dann noch geltend gemacht werden, wenn das Software-Update zwischenzeitlich aufgespielt wurde?
3. Können bestehende Ansprüche auch heute noch erfolgreich geltend gemacht werden oder sind diese Ansprüche zwischenzeitlich verjährt?
Alle diese Fragen hat das Landgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 24.05.2019 (Az. 3 O 569/18) jetzt zugunsten der geschädigten Autokäufer entschieden...
Köln (ots) Ford Mustang55: Neues Jubiläumsmodell basiert auf dem Mustang GT - Anlässlich des 55-jährigen Geburtstags des Ford Mustang bringt Ford in Europa ein markantes Editionsmodell auf den Markt - Mustang mit 2,3-Liter-EcoBooost-Motor erhält ein upgrade, das optisch von den legendären Mustang Shelby-Modellen inspiriert ist - Ford Mustang Bullitt wird aufgrund der anhaltend großen Nachfrage […]