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Auto / Verkehr - Seite 43

ADAC Kindersitztest: Alle Modelle empfehlenswert Richtiges Einbauen des Sitzes verhindert schlimme Verletzungen

Ein Kindersitz kann Leben retten. Umso erfreulicher ist es daher, dass im aktuellen ADAC Kindersitztest alle getesteten Sitze die gesetzlichen Vorschriften übertreffen. Insgesamt wurden 14 in Deutschland erhältliche Kindersitze in allen Größen auf die Kriterien Sicherheit beim Frontal- und Seitenaufprall, Bedienung, Ergonomie und Schadstoffgehalt getestet. Acht Sitze erhalten das ADAC Urteil "gut", sechs werden mit "befriedigend" bewertet. Dabei konnte die Tester der Joie i-Spin Safe am meisten überzeugen. Er ist für Kinder bis etwa vier Jahre geeignet und bekommt die Bestnote 1,6. Ebenfalls "gut" abschneiden konnte mit einer Gesamtnote von 1,7 der Cybex Aton B i-Size + Base M, für Kinder bis ca. eineinhalb Jahre. Doch der Kauf eines guten Sitzes allein reicht nicht aus. Das richtige Einbauen eines Kindersitzes und das richtige Anschnallen sind besonders wichtig - das zeigen Crashversuche, bei denen typische Fehler nachgestellt wurden. Fehlbedienungen können im Falle eines Unfalls schnell zu starken oder sogar lebensgefährlichen Verletzungen des...

VW-Abgasskandal: Strafanzeige gegen VW-Vorstände mit erheblichem Zündstoff

Einer der beiden Gründungspartner der Pionierkanzlei im Abgasskandal Rogert & Ulbrich hat bei der Staatsanwaltschaft Trier gegen den jetzigen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, gegen Rechtsvorständin Hiltrud Werner und gegen den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gestellt. Nach gut begründeter Ansicht unseres Partners hat Winterkorn wissentlich eine falsche Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben und Diess und Werner haben diese benutzt, um den Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzverfahren getäuscht, um sich auf diese Weise der Ansprüche von Käufern manipulierter Fahrzeuge zu entledigen, die das Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung kauften. Winterkorn habe es bereits unterlassen, im Verfahren vor dem BGH die Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens an die Deutsche Börse vom 22. September 2015 zu korrigieren. Nach seinem Ausscheiden sei es Sache von Diess und Werner gewesen, dies in dem fraglichen Gerichtsverfahren nachzuholen. Volkswagen räumte in der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015 lediglich "Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Dieselmotoren" ein. Weiter hieß es darin, dass, "die Aufklärung...

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