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Aktuelle Urteile bestätigen - Seite 2

Widerruf von Mercedes-Benz Autokrediten möglich!

Aktuelle Urteile bestätigen! Widerruf von Auto-Krediten möglich! Aktuelle Urteile bestätigen! Die aktuellen Entscheidungen werden nun auch durch die neueste Entscheidung vom 24.03.2021 durch das OLG Celle weiter durchgängig bestätigt. Ein Widerruf gegen einen Auto-Kredit ist bei vorhandenen Fehlern auch noch nach lange Zeit nach Abschluss des Darlehens-, Leasing- bzw. Kreditvertrages möglich! Im Einklang mit dem EuGH und dem BGH hat nunmehr auch das OLG Celle mit Urteil vom 24.03.2021 entschieden, dass die in einem Auto-Kredit-Vertrag eingeräumte Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, da der Verbraucher hier noch nicht alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hatte. Das OLG Celle urteilte, dass falsche Angaben in der Widerrufsinformation vorliegen, da hier die Belehrung u.a. unter dem Vorbehalt "sofern abgeschlossen" gestellt wurde. Ferner erfolgte ein Verweis bei Fristbeginn auf eine Norm. Diese Entscheidung ist aktuell vom 24.03.2021 und bezieht ebenfalls die aktuellen Entscheidungen aus Oktober 2020 des BGH und EuGH ein. Das EuGH hatte bereits am 26.03.2020 klargestellt, dass die Verbraucherrechte in Deutschland...

Widerruf von Mercedes-Benz Autokrediten möglich!

Aktuelle Urteile bestätigen! Widerruf von Auto-Krediten möglich! Aktuelle Urteile bestätigen! Die aktuellen Entscheidungen werden nun auch durch die neueste Entscheidung vom 24.03.2021 durch das OLG Celle weiter durchgängig bestätigt. Ein Widerruf gegen einen Auto-Kredit ist bei vorhandenen Fehlern auch noch nach lange Zeit nach Abschluss des Darlehens-, Leasing- bzw. Kreditvertrages möglich! Im Einklang mit dem EuGH und dem BGH hat nunmehr auch das OLG Celle mit Urteil vom 24.03.2021 entschieden, dass die in einem Auto-Kredit-Vertrag eingeräumte Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, da der Verbraucher hier noch nicht alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hatte. Das OLG Celle urteilte, dass falsche Angaben in der Widerrufsinformation vorliegen, da hier die Belehrung u.a. unter dem Vorbehalt "sofern abgeschlossen" gestellt wurde. Ferner erfolgte ein Verweis bei Fristbeginn auf eine Norm. Diese Entscheidung ist aktuell vom 24.03.2021 und bezieht ebenfalls die aktuellen Entscheidungen aus Oktober 2020 des BGH und EuGH ein. Das EuGH hatte bereits am 26.03.2020 klargestellt, dass die Verbraucherrechte in Deutschland...

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