Köln/Meiningen (ots) Jetzt kostenlos prüfen
Die Rechte von Wohnmobilbesitzern bekommen im Abgasskandal deutlichen Aufwind. Eine Partnerkanzlei von halloAnwalt - die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei - erstritt jüngst ein Schadensersatzurteil für ihren Mandanten. Das Landgericht Meiningen hat den italienischen Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Italy zu einer Entschädigungssumme von rund 37.700 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt.
Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Käufers
Im konkreten Fall, des im Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 1 O 425/21 beim LG Meiningen verkündeten Urteils, hatte ein Mandant der Verbraucherrechtskanzlei gegen den Hersteller seines Wohnmobils Schadensersatzklage eingereicht. Das Urteil bestätigte, dass der Fahrzeugbesitzer des Modells FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 gemäß § 826 BGB "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" worden ist.
Das Gericht stellt nach Prüfung der Sachlage fest, dass unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Diese Software sorgt dafür, dass das Fahrzeug gesetzeskonforme Emissionswerte auf dem Prüfstand erreicht. Im tatsächlichen Straßenverkehr liegen...
Einer der beiden Gründungspartner der Pionierkanzlei im Abgasskandal Rogert & Ulbrich hat bei der Staatsanwaltschaft Trier gegen den jetzigen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, gegen Rechtsvorständin Hiltrud Werner und gegen den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gestellt.
Nach gut begründeter Ansicht unseres Partners hat Winterkorn wissentlich eine falsche Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben und Diess und Werner haben diese benutzt, um den Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzverfahren getäuscht, um sich auf diese Weise der Ansprüche von Käufern manipulierter Fahrzeuge zu entledigen, die das Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung kauften.
Winterkorn habe es bereits unterlassen, im Verfahren vor dem BGH die Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens an die Deutsche Börse vom 22. September 2015 zu korrigieren. Nach seinem Ausscheiden sei es Sache von Diess und Werner gewesen, dies in dem fraglichen Gerichtsverfahren nachzuholen.
Volkswagen räumte in der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015 lediglich "Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Dieselmotoren" ein. Weiter hieß es darin, dass, "die Aufklärung...