Mönchengladbach (ots)
Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher.
Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt.
Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf,...
Aktuelle Urteile bestätigen! Widerruf von Auto-Krediten möglich!
Aktuelle Urteile bestätigen!
Die aktuellen Entscheidungen werden nun auch durch die neueste Entscheidung vom 24.03.2021 durch das OLG Celle weiter durchgängig bestätigt.
Ein Widerruf gegen einen Auto-Kredit ist bei vorhandenen Fehlern auch noch nach lange Zeit nach Abschluss des Darlehens-, Leasing- bzw. Kreditvertrages möglich!
Im Einklang mit dem EuGH und dem BGH hat nunmehr auch das OLG Celle mit Urteil vom 24.03.2021 entschieden, dass die in einem Auto-Kredit-Vertrag eingeräumte Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, da der Verbraucher hier noch nicht alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hatte.
Das OLG Celle urteilte, dass falsche Angaben in der Widerrufsinformation vorliegen, da hier die Belehrung u.a. unter dem Vorbehalt "sofern abgeschlossen" gestellt wurde. Ferner erfolgte ein Verweis bei Fristbeginn auf eine Norm. Diese Entscheidung ist aktuell vom 24.03.2021 und bezieht ebenfalls die aktuellen Entscheidungen aus Oktober 2020 des BGH und EuGH ein.
Das EuGH hatte bereits am 26.03.2020 klargestellt, dass die Verbraucherrechte in...