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Abgasskandal - Seite 3

Vom Abgasskandal betroffen? Jetzt Schadenersatz sichern!

Köln (ots) Autohersteller müssen betrogene Dieselfahrer im Abgasskandal entschädigen. Deutsche Gerichte haben die Automobilkonzerne bereits in tausenden Fällen zur Zahlung von hohen Entschädigungen verurteilt. Inwieweit auch Ihnen eine Entschädigung zusteht, erfahren Sie in unserem kostenfreien Diesel-Check. Abgasskandal: Schadenersatzanspruch prüfen ohne Kostenrisiko Automobile müssen bestimmte Abgasnormen wie Euro 5 oder Euro 6 einhalten und unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten für den Ausstoß von Schadstoffen wie Stickoxiden. Fast alle Autohersteller haben jedoch illegale Abschaltvorrichtungen in Ihre Fahrzeuge eingebaut. Mithilfe dieser Manipulationssoftware erkennen Fahrzeuge, dass sie auf einem Prüfstand stehen und reduzieren temporär ihren Abgasausstoß. So wurden Abgasgrenzwerte im Prüfstand eingehalten, auf der Straße jedoch um ein Vielfaches überschritten. Käufer eines derart manipulierten Fahrzeugs haben Anspruch auf Schadenersatz. Jetzt Diesel-Check starten und ohne Kostenrisiko Schadenersatzansprüche prüfen. Haben Sie ein abgasmanipuliertes Dieselfahrzeug gekauft? Das sind Ihre Optionen. Als Käufer eines abgasmanipulierten Fahrzeugs haben Sie die folgenden drei Optionen: Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückerhalten Fahrzeug behalten und bis zu 20 Prozent Schadenersatz...

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG nimmt weiter Fahrt auf!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Bielefeld hat dem Dieselabgasskandal um die VW-Motorengruppe EA288 neuen Schwung verliehen und die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen bereits weiterverkauften Audi A3 1.6 TDI verurteilt. Immer wieder hat es bereits einen Abgesang auf die Schadenersatzpflicht der Volkswagen AG im Dieselgate 2.0 gegeben. Aber die Zeit für Betrugshaftungsklagen wegen Abgasmanipulationen an Dieselmotoren des Typs EA288 ist nicht beendet. Das zeigte jetzt einmal mehr das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 O 102/21). Die Volkswagen AG wurde verurteilt, an die Klägerin 7.028,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2021 und weitere 800,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. August 2021 zu zahlen. Die geschädigte Verbraucherin hatte den Audi A3 1.6 TDI im Juli 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einem Kilometerstand von 30.649 Kilometer zu einem Kaufpreis von...

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