Mönchengladbach (ots)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Es werden wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt.
Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-17 U 365/20 zu Az.: 18c O 9/19 Landgericht Düsseldorf) einen interessanten Beweisbeschluss verfügt und richtet in dem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt als für Kfz-Zulassungen verantwortliche Bundesbehörde.
"Es soll damit vorrangig geklärt werden, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug Golf VII 2.0 mit einem EA-288-Motor und der Abgasnorm Euro 6 mit vier Zylindern entschieden hat, nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, obwohl das Fahrzeug bei allen Prüfzyklen außer dem Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ kalt den gesetzlichen Grenzwert überschritten hat. Im Falle des RDE-Werts, also des Emissionsausstoßes im Straßenverkehr unter realen Umweltbedingungen,...
Mönchengladbach (ots)
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat für einen geschädigten Verbraucher in einem Dieselverfahren gegen die Audi AG Schadenersatz über dem Kaufpreis erstritten. Zudem hat das Gericht die Gesamtlaufleistung auf 400.000 Kilometer festgelegt.
Im Dieselabgasskandal der Audi AG ist wirklich ein großer Wurf gelungen: Das Landgericht Bonn (Az.: 1 O 359/20) hat die Audi AG verurteilt, an den Kläger 123.788,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 gegen Übergabe und Übereignung eines Porsche Cayenne S Diesel mit dem Dieselmotor EA898 und der Abgasnorm Euro 5 zu zahlen. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 2.735,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der geschädigte Verbraucher hatte den Porsche Cayenne S mit 4,2 Litern Hubraum und acht Zylindern am 26. März...